Ermittlung der Gesamtbewertung:
Gewöhnlich liegen die Einstufungen der einzelnen Ausstattungsbereiche im gesamten Objekt dicht beieinander und es läßt sich eine Mehrheit gleicher Einstufungen für die einzelnen Ausstattungen erkennen. Diese bildet dann die Gesamtbewertung (z.B. “gehoben”).
Lässt sich eine solche Mehrheit aber nicht erkennen, da z.B. vier der Ausstattungsbereiche mit “einfach” und die restlichen fünf mit “gehoben”, einzuordnen sind, ist es sinnvoll, den Angebotspreis entsprechend zu korrigieren. Nutzen Sie dazu die Berechnung unter dem Reiter Korrektur Ausstattung/Lage
Besondere Merkmale oder Neuerungen (z.B. eine neue Fensterfront im Wohnzimmer, eine neue Dacheindeckung, ein wertiger Wintergarten etc.) korrigieren Sie mit einem Aufschlag zum berechneten Angebotspreis.
Altersuntypische (!) Auffälligkeiten negativer Art*, führen zu einem Abschlag. Es gilt:
Errechneter Angebotspreis +/- Auf- oder Abschlag = neuer Angebotspreis.
*Typische Alterungs-Erscheinungen werden bereits bei der Immo-Bewertung mit dem Faktor “Alters-Korrektur” berücksichtigt.
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