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Unsere  AGB  für  Ihre Zusatz-info

Der Fuchs zeigt,  was  für  die Angebotsgestaltung  wichtig ist.

1.0  Definition des  Begriffes  “von privat”

Diese   AGB  regeln den  Begriff "von privat",  im  Zusammenhang mit   einem  Immobilien-Angebot,  wie folgt: Gemeint ist stets  eine  Unterbreitung   ohne gewerbsmäßige Vermittler mit  Anspruch auf   kauf-,  miet-,  oder pachtpreisabhängige Erfolgsprovisionen,  oder in diesem  Sinne sonst wie benannter  Vermittlungskosten.

Ist dieser Umstand gegeben, kann das "private"  Angebot auch von  Organisationen,
öffentlichen Institutionen  oder sonstigen Teilnehmern  am Immobilienmarkt  über immo-von-privat.de unterbreitet  werden. Bestimmend ist stets der  private Charakter  des  Angebotes,  also
der nicht gewerbsmäßige   Hintergrund. 

2.0  Das Angebot ist frei.

Insoweit nicht nach  2.1. eingeschränkt, muss das Angebot frei und kostenfrei, geprüft und angenommen  werden  können. Das kostenpflichtige zusenden von Informationsmaterial, eine etwa zwingende Mitgliedschaft  in einer  wie auch immer bezeichneten Vereinigung  körperlicher  oder  rechtlicher  Art, sowie die Vor- oder Zwischenschaltung  kostenpflichtiger  Telefon-Nummern,   ist  verboten.

2.1.  Einschränkung der Angebotsfreiheit

Dem Anbieter steht  aber  in jedem  Falle  das Recht zu,  ein über die Prüfung der veröffentlichten  Angaben hinausgehendes  Prüfungsverlangen,  zu verwehren,  wenn er  dies  aus  persönlichen, wettbewerbstechnischen oder sonstigen  Gründen  für  geboten hält.  Eine Pflicht zur Erläuterung  besteht  nicht. 
Die Aufhebung dieses Verwehrens,  darf an Auflagen  gekoppelt  werden,  wenn diese     inhaltlich,  den  Ausführungen    nach    2.0.  genügen.

3.0   Zusicherung   der  Wahrheitsmäßigkeit   des Angebotes

Der Anbieter sichert die Rechtmäßigkeit des  Angebotes, sowie  eine ordentliche  und wahrheitsgemäße  Bearbeitung,   aller   zur  Veröffentlichung bestimmten  Angaben,   zu.   Vorsätzliche,  grobe  Fehlangaben   hinsichtlich  Nutzung,  Wert  oder  Verfügbarkeit    (Verschleierung, Lockvogelangebote ) sind verboten

3.1.   Zusicherung der Rechtmäßigkeit zur Veröffentlichung angefügter  Bilder

Der  Anbieter  sichert die persönlichen, oder  ihm übertragenen  Rechte,  zur Veröffentlichung  angefügter Bilder zu. 

4.0.   Veröffentlichung des  Angebotes  bei  immo-von-privat.de

Jede Bestellung  bedarf der  Annahme durch  immo-von-privat.de.  Ist   diese gegeben, wird das Angebot binnen 2 Werktagen nach Eingang der  Bestellung,  veröffentlicht.  Die zugeteilte Objekt-ID    wird zeitgleich  per e-mail  an  den  Besteller  übermittelt. 

4.1.   Hinderungsgründe für  eine Veröffentlichung bei immo-von-privat.de

 Verstößt der  Inhalt gegen geltendes  Recht,  oder  aber  ist  dieser  sittenwidrig,  wird  von einer  Veröffentlichung   abgesehen.  Der  Besteller  wird kurzfristig per e-mail  über  den  Hinderungsgrund benachrichtigt  und  um Unterlassung  oder  Korrektur  gebeten.   Führt diese zur Hinfälligkeit des Hinderungsgrundes,   wird das Angebot binnen  2 Werktagen veröffentlicht.

5.0.   Haftung  von immo-von-privat.de

Der   Anbieter  ist allein  verantwortlich  für die  Richtigkeit der  an  immo-von-privat.de  übermittelten  Daten.   Grundsätzlich  steht  das  Angebot  dem   Markt    wie von diesem beschrieben   und bebildert,  zur  Verfügung.

Immo von privat.de haftet   im Zuge der Leistungserbringung  grundsätzlich für  alle  Fälle  von  leichter und grober  Fahrlässigkeit,   Vorsatz,  oder der  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten in  dem  Rahmen,  wie  er  für  Verträge mit nichtkommerziellem  Verwertungshintergund,    vernünftiger  Weise  vorhersehbar  und  anzunehmen  ist. 

5.1  Mängelrüge (Anzeige des Mangels)  und Nacherfüllung (Behebung des angezeigten Mangels)

Generell beschränkt  sich die erste Mängelrüge   zunächst auf  Nacherfüllung gemäß § 635 BGB.

Der Besteller (Anbieter) räumt  immo-von-privat.de das  Recht  auf eine 2-werktägige Nacherfüllungsfrist, beginnend  ab  Anzeige des Mangels  ein.    Die Mängelrüge kann per vorgefertigtem Formular, e-mail,  Fax,  Telefon  oder   auch  per Post erfolgen.  Kontaktdaten siehe “Impressum”. 

Schlägt die Nacherfüllung   fehl, kann der  Besteller das  Vertragsverhältnis lösen,  eine in etwa bereits  erbrachte geldwerte Leistung ganz  oder teilweise zurückfordern  und Schadenersatz  verlangen. Maßgebend sind hier die Bestimmungen des BGB § 634 Absatz 3 und 4.
 

6.0  Datenschutz

Die seit  25.05.2018 neu geregelten  Datenschutzbestimmungen (DGSVO) wurden  aus Gründen  der  Übersichtlichkeit  aus diesen  AGB  herausgenommen.  Unsere diesbezügliche Erklärung  steht   Ihnen auf  der  Seite  Datenschutzerklärung  separat zur  verfügung.

7.0..   Widerrufsbelehrung  über die Annahme dieser Vertragserklärung (AGB)

Sie können Ihre Annahme  dieser  Vertragserklärung innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.  Die Frist beginnt mit Erhalt Ihrer Bestellbestätigung  per e-mail. 
 
Der Widerruf ist zu richten an:

TANDEM Internetdienste UG (haftungsbeschränkt)
immo-von-privat.de
Kirchheimer Strasse 37
73249 Wernau (Neckar)

mail: immo-von-privat@t-online.de
Fon: 07153 / 6 14 91 50
Fax: 07153 / 3 64 00

6.2 Widerrufsfolgen

Die Veröffentlichung  der  Zusatz-info wird eingestellt,  in etwa bereits getätigte  Zahlungen  werden  zurück erstattet.   Kosten  irgendwelcher  Art entstehen dem Widerrufenden nicht.
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Ende der Widerrufsbelehrung.

7. Schlußbemerkungen

Diese  AGB,    können  jederzeit  und  ohne  Nennung   von  Gründen  geändert  werden.  Die  Änderungen  werden  erfassten Anbietern  ca.  2  Wochen  vor  Änderung  per  e-mail  übermittelt.  Im  Falle  der  Nichtzustimmung  kann  die Löschung  des  Datenbestandes durch  einfache Rück-mail mit  sofortiger  Wirkung  veranlasst  werden.  Die  Löschung   wird  in  diesem  Falle  umgehend   wieder  per  e-mail,   bestätigt.

7.1 Mündliche Vereinbarungen

Mündliche  Nebenabreden  wurden  nicht  getroffen.

7.2 Gerichtsstand  für  Vollkaufleute

Es  gelten in jedem  Falle  deutsches  Recht  und als  Gerichtsstand  Stuttgart ,  soweit der Besteller (Anbieter) Kaufmann im  Sinne  des § 38 ZPO ist,    als  vereinbart.


Stand:  Juli 2017,  

Ende der AGB

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