Immobilienbewerrtung-kostenlos:  Kein anmelden, kein einloggen,  kein  Passwort,  keine Zahlung.  Ehrlich fair, neu!

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Fünf gute Gründe,  eine Immobilie selbst  zu  verkaufen:

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 Immo kaufen / verkaufen,  so wird’s gemacht...

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   1.   Einen  Angebotspreis   bestimmen

     2.  Stellen  Sie  Ihr Angebot  bei immo-von-privat.de ins Netz.  Nur  Ihr  Angebot  erscheint! Nur Ihr      Angebot  steht  im  Mittelpunkt! Kein  Sammelsurium  ähnlicher  Angebote.   Keine  Listen-Darstellung  mit dem Effekt,  dass  die älteren Objekte immer  weiter  nach unten wandern.  Keine Werbung.

     2.   Die Kombi-Anzeige  in der  Zeitung  mit dem Hinweis  immo-von-privat.de  schalten. *

    3.   Besichtigung mit dem / den  Interessenten durchführen.

    4.   Vorgespräch beim  Notar  führen.

    5.   Beurkundungstermin wahrnehmen  und ... Fertig!!   Alles Andere macht der  Notar.

   * Wie inseriere ich  richtig?

 

Was passiert  beim  Notar?

Immobilienkaufverträge müssen notariell beurkundet  werden.  Das ist  auch  gut  so.  Denn ein solcher  Kauf ist mit  weitreichenden rechtlichen  und  oft  auch   finanziellen   Folgen  verbunden. Nichts für ein Handschlaggeschäft.  Darüberhinaus wird der Notar  den  Vertragsparteien den Kaufvertrag so vermitteln,  dass dieser  auch  von  Laien ohne  weiteres  nachvollziehbar ist.  Alle  Fragen wird  er ausführlich,  und rechtssicher beantworten..

Der Notar entwirft  auch  den Kaufvertrag - neutral und unparteiisch.   Dieser Vertrag, obwohl meist weitgehend vorformuliert,  muß  immer auch  individuell  auf  die Vertragspartner  angepasst  werden. Es ist daher  gut, wenn die Beteiligten sich  bereits vorher,  spätestens  zur Vorbesprechnung,  über  die  wichtigsten  Punkte  einigen. Diese sind regelmäßig der Kaufpreis und die Art der Bezahlung, sowie der angestrebte Zeitpunkt des Besitzerwechsels  (Übergang von Lasten und Nutzen).

Bestehen Sie  auf  eine  Vorbesprechung.   Diese  ist  in  der  pauschalisierten  Beurkundungsgebühr  für den  Notar,  bereits  enthalten!

Nach dem Vorgespräch,  aber  noch  rechtzeitig  vor dem Beurkundungstermin,  wird der  Notar  einen Vorentwurf  des Kaufvertrages übermitteln.

Der Notar hat  zwischenzeitlich  Einsicht  ins Grundbuch   genommen  und  geprüft,  ob evtl. ein  Vorkaufsrecht seitens  Dritter  vorliegt.  In  einem solchen Falle klärt der  Notar  auch  über  die möglichen  Folgen  für  den  angestrebten  Eigentumswechsel  auf.   .
 

Alle  verkaufsrechtlichen   Belange  prüft und formuliert   der  Notar!

Für den Fall,  daß  dieser  die notwendigen  Stellungnahmen nicht selbst   beibringen  kann  z.B.  bei Erb- und  Vermietungs-Angelegenheiten,  wird  er  die  Vertragsparteien bitten, diese rechtzeitig  zum  Beurkundungstermin bereit zu halten.

Zwischen dem  Vorgespräch und dem Beurkundungstermin  gilt:   Unterlagen  für den Notar heraussuchen,  für  den Fall  dass   dieser  solche erbeten  hat

 Üblicherweise erhalten  Sie einige Tage vorher den Kaufvertrags-Entwurf  zur  Einsicht.  Diesen  Entwurf  können  Sie  dann in Ruhe  prüfen,  mit  Fragezeichen versehen,  ergänzen,  ändern etc. Diese Änderungen  können  dann,  beim  eigentlichen  Beurkundungstermin, mit in den endgültigen Kaufvertrag  einfließen. Alle offenen Fragen werden ebenfalls  abschließend gemeinsam  mit dem Notar  geklärt und falls notwendig,  durch  diesen,   sofort im eigentlichen Kaufvertrag verbindlich neu formuliert.
 

Und zum  Schluss: 

Beurkundungstermin wahrnehmen  und  ....fertig.

Alles  weitere  veranlasst ebenfalls  der  Notar.


Für alle  die es genauer  wissen  wollen hier noch  eine Liste der  häufigsten  Vorkaufsrechte:

Mieter

Grundsätzlich  hat der Mieter einer  Wohnung  ein Vorkaufsrecht, wenn die betroffene Mietwohnung  in eine  Eigentumswohnung  umgewandelt werden   soll. Vorkaufsrechte  sind  im Grundbuch  eingetragen.  Daher  kann  der Eigentümer  die Wohnung nicht  einfach an  einen Dritten  weiter  veräußern,  wenn  dieser die  Wohnung  kurzfristig  selbst  nutzen  möchte.

Miterben

Bei Erbengemeinschaften  steht  jedem  Mitglied  derselben  ein  Vorkaufsrecht zu. 

   Gemeinde / Stadt

Zur  Sicherstellung  der   kommunalen  Bauleitplanung,  steht  jeder  Kommune   ein  Vorkaufsrecht  zu. Ohne  Negativ-Attest,  das ist die  Verzichtserklärung der Kommune,  kann es  keine Eigentumsänderung  geben!


Land / Bund

Zur  Planung  von  Landschafts- und Naturschutzgebieten,  regionalen  und  überregionalen Verkehrswegen, Trassen   zur  Energieversorgung,   von  Gewässer- und     Denkmalschutz  sowie    vieles andere  mehr, haben  auch  der  Bund  und  die  Länder  Vorkaufsrechte.
 

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